Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten volljährige Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Die Privatpersonen müssen am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben (bzw. im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen).
Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden.
Die Beantragung ist ab 15. Juli online möglich. Falls jemand über gar keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter oder die Handwerksbetriebe Unterstützung. Wer Förderanträge stellen kann und was förderwürdig ist, erfahren Sie selbstverständlich bei uns.